Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten sind ein Begriff aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Steuerlich und buchhalterisch ist der Begriff als Untergliederung des weiter gefassten Begriffs der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu sehen. In diesem Rahmen werden die Herstellkosten den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes weitgehend gleichgestellt, da der Unternehmer zwischen beiden Möglichkeiten der Erstehung eines Wirtschaftgutes – Eigenfertigung oder Fremdbezug – frei wählen können soll.
Es handelt sich dabei um die Nettokosten, die bei der Anschaffung einer Maschine, eines Fahrzeugs, einer Immobilie oder von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung anfallen. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten sowie alle Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei diese Aufwendungen einzeln zurechenbar sein müssen.
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, sind die zu leistende Aufwendungen, um eine Immobilie zu erwerben und in einen nutzungsbereiten Zustand zu versetzen. Sie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten, sowie nach der Wertopfertheorie auch die Kosten eines evtl. notwendigen Abbruchs. Da die Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Anschaffungskosten für Grund und Boden nicht möglich ist, sind der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen. Die genaue Unterscheidung der Kosten ist im Artikel Herstellungskosten aufgestellt.