Arbeitgeberdarlehen Arbeitgeberdarlehen sind Darlehen des Arbeitgebers zu meist günstigen Bedingungen an Betriebsangehörige zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum. Die daraus für den Arb

Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen sind Darlehen des Arbeitgebers zu meist günstigen Bedingungen an Betriebsangehörige zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum.

Die daraus für den Arbeitnehmer entstehenden Zinsvergünstigungen müssen als Geldwerter Vorteil versteuert und ggf. in der Sozialversicherung verbeitragt werden, wenn die (Rest)Darlehenssumme den Betrag von 2.600 Euro überschreitet und der dem Arbeitnehmer berechnete Effektivzinssatz 5 Prozent (gem. R 31 Abs. 11 LStR) unterschreitet.

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