Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage dient der Vorabklärung für den Bauherrn wichtiger Fragen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens. Sämtliche Bauordnungen der deutschen Bundesländer ke

Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage dient der Vorabklärung für den Bauherrn wichtiger Fragen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens. Sämtliche Bauordnungen der deutschen Bundesländer kennen diese weniger stark normierte Vorform zum Bauantrag.

In der Bauvoranfrage können sowohl bauplanungsrechtliche wie auch bauordnungsrechtliche Fragestellungen geklärt werden. Im Gegensatz zum Bauantrag kann die Bauvoranfrage informell, d. h. als Brief, gestellt werden.

Typischer Weise kann eine Bauvoranfrage darauf gerichtet sein, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist. Aus Sicht des Anfragenden ist vorteilhaft, dass mit diesem Instrument vor Auslösen von größeren Planungskosten zur Erreichung der Genehmigungsreife geprüft werden kann, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Da diese abgefragten Kriterien in einem "qualifizierten" Bebauungsplan gemäß BauGB § 30 meist enthalten sind, werden Bauvoranfragen in der Regel für Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach BauGB § 34 oder im Außenbereich gestellt.

Die Antwort der zuständigen Behörde (Bauaufsichtsbehörde) erfolgt in Form des Bauvorbescheides. Dieser ist zeitlich befristet gültig (z. B. zwei Jahre, u. U. Verlängerung möglich) und kostenpflichtig.

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