Flurkarte
Für eine Baufinanzierung werden technische Einzelheiten des Grundstücks benötigt. Diese werden durch die Katasterämter in Auszügen und amtlichen Lageplänen erstellt.
Die Flurkarte ist die Bezeichnung der manuell hergestellten Liegenschaftskarte. Sie wurde in Deutschland ab ca. 1870 von den Katasterverwaltungen hergestellt und aktuell gehalten und war von topographischen Linien (Wege, Gewässer) begrenzt. Flurstücke wurden immer ganz dargestellt. Flurkarten werden heute vor allem in dem Maßstab 1:1000 erstellt. Selten in 1:2000 oder 1:500.
Eine Flur umfasst dabei das Gebiet, das auf einer Karte in Abhängigkeit von gewählten Maßstab (ca. 1:2000) dargestellt werden konnte (Inselkarte). Eine modernere Form der Flurkarte war die in der Regel quadratische Rahmenflurkarte, die von Netzlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems begrenzt wurde.
Dadurch wurden Flurstücke zwar zerschnitten, aber es war möglich, mehrere Karten (Blattschnitt) aneinander zu legen, um ein größeres Gebiet zusammenhängend darstellen zu können.
Die Flurkarte beinhaltet die Darstellung von:
- Flurstücken
- Gemarkung, Flur
- politischen Grenzen
- Gebäuden
- tatsächlicher Nutzung
- nummerierten Punkten (Punktart 0), (Punktarten 1 - 4)
- Kartenblatt, -rahmen, -rand
- Basistopographie
- nichtnummerierten Grenz- und Kleinpunkten
- Grenzeinrichtungen (Hecken, Zäune, Grenzmauern)
- Geländeform (z.B. Böschungen, aber keine Höhenlinien)
Die Liegenschaftskarte wird heute von fast allen Katasterverwaltungen als digitale Karte geführt. Dadurch wird die Liegenschaftskarte blattschnittfrei und kann in verschiedenen Maßstäben ausgegeben werden.