Geldwerter Vorteil Als geldwerten Vorteil bezeichnet man im Finanzwesen Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen. Diese werden allgemein auch als Sachbezüge, Sachleistungen, Naturalleistungen oder zus

Geldwerter Vorteil

Als geldwerten Vorteil bezeichnet man im Finanzwesen Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen. Diese werden allgemein auch als Sachbezüge, Sachleistungen, Naturalleistungen oder zusätzliche Leistungen bezeichnet.

Beispiele:

  • Waren, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses billiger oder unentgeltlich erhält,
  • Eine Wohnung, die einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassen wird.
  • Die Differenz zwischen aktuellem Kurswert und Basiswert einer Aktie beim Ausüben von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt wurden.

Ein geldwerter Vorteil gehört grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.

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