Herstellungskosten Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem Handels- und Steuerrecht und beschreibt die Kosten, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts im eigenen Unternehmen anfallen. Der Beg

Herstellungskosten

Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem Handels- und Steuerrecht und beschreibt die Kosten, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts im eigenen Unternehmen anfallen. Der Begriff Herstellungskosten unterscheidet sich von dem in der Kosten- und Leistungsrechnung verwendeten Begriff Herstellkosten.

Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird der Begriff Angemessene Herstellungskosten verwendet.

Diese Kosten sind Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung und für den Abzug nach § 10 e EStG.

  • Baukosten (Maurer, Zimmerer, Klempner, Heizungsbauer, Tischler, Elektriker) = Rohbau & Innenausbau
  • Architekt
  • Hausanschlusskosten innerhalb des Grundstücks an den öffentlichen Kanal und ans Strom- und Gasnetz, Kanalanstichgebühr
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Umzäunung oder "lebende Umzäunung" (Hecken, Büsche, Bäume an Grenze), wenn das Grundstück nicht unverhältnismäßig groß ist.
  • Kosten für das Verlegen von Auslegeware auf Estrich (Teppichboden)
  • Einbauküche incl. Spüle und Herd, Einbauschränke
  • Bauplanungskosten
  • Baumängelbeseitigung (auch wenn dies erst nach Fertigstellung geschieht.
  • Entschädigungs- oder Abfindungszahlungen an Mieter/Pächter für vorzeitige Räumung zur Errichtung eines Gebäudes
  • Fahrtkosten des Steuerpflichtigen zur Baustelle in tatsächlicher Höhe
  • Prozesskosten, sofern sie als Folgekosten der Herstellungskosten sind
  • Baugenehmigung

Herstellungskosten