Operationelles Risiko
Unter dem Begriff operationelles Risiko werden sämtliche betriebliche Risiken verstanden, die in einem Unternehmen einen Schaden verursachen können. Von speziellem Interesse ist dieser Begriff allerdings im Bankenwesen, wo er in den letzten Jahren aufgrund der Eigenkapitalrichtlinien Basel II an Bedeutung gewonnen hat.
Im Rahmen von Basel II wird erstmals neben dem Kreditrisiko und dem Marktrisiko auch das operationelle Risiko zur Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals herangezogen.
Definition von operationellen Risiken
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht definiert das operationelle Risiko als „die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken.“
Verluste der Kategorie "Menschen" sind Schäden, die von Mitarbeitern eines Unternehmens vorsätzlich verursacht werden (darunter fallen sämtliche Betrugsfälle). Verluste von Mitarbeitern, die nicht vorsätzlich zugefügt werden, sind der Kategorie "interne Verfahren", auch "Prozesse" genannt, zugeordnet. Beispiele dafür sind Transaktionsfehler und Fehler verursacht durch Missverständnisse. Unter "externe Ereignisse" sind Versagen der Infrastruktur, Naturkatastrophen und Betrug durch externe Personen (z.B. Raubüberfälle) zusammengefasst.
Wir müssen unter operationellem Risiko eine genau definierbare negative Abweichung vom tatsächlich realisierten Betriebsergebnis im Vergleich zu dem zu erwartenden Betriebsergebnis sehen.
Die Europäische Kommission hingegen geht einen entgegengesetzten Weg. Durch die negativ- Definition dessen was operationelle Risiken nicht sind, sollen diese erkennbar werden. Dabei werden bereits bekannte Risiken summiert und die nicht erklärbare Differenz als operationelles Risiko bezeichnet.