Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung zählt zu den Königsdisziplinen in der Betriebswirtschaftslehre, und beschäftigt sich mit der Ermittlung des Werts ganzer Unternehmen oder Unternehmensteilen. Dabei haben sich unterschiedliche Auffassungen über den Begriff des Unternehmenswerts hervorgetan.
Zum einen gibt es die Objektive Unternehmensbewertungslehre. Diese versucht einen einzigen, dem Unternehmen innewohnenden Wert zu ermitteln. Dabei wird unterstellt, dass das Unternehmen für jedes Bewertungssubjekt, unabhängig von den individuellen Entscheidungsfeldern und Zielsystemen, den gleichen Wert besitzt.
Im Gegensatz dazu geht die Subjektive Unternehmensbewertungslehre davon aus, dass für jedes Bewertungssubjekt das Unternehmen einen eigenen Wert aufweist. Das Entscheidungsfeld, sowie das Zielsystem haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Wertschätzung des Bewertungsinteressenten.
Als Brückenschlag zwischen diesen beiden Auffassungen präsentiert sich die Funktionale Bewertungslehre. Diese stellt zunächst den Zweck der Ermittlung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei werden Konfliktsituationen mit Eigentumsveränderung und ohne Eigentumsveränderung unterschieden.
Für eine Unternehmensbewertung gibt es verschiedene Anlässe:
- Eigentumsveränderungen (Kauf / Verkauf und Fusion/Spaltung von Unternehmen, Abfindungen von ausscheidenden Gesellschaftern (z.B. Eingliederungen, Squeeze Out), Unternehmensnachfolge (z.B. Erbauseinandersetzungen, Erbteilungen), Abfindungsfällen im Familienrecht)
- Finanzierung (Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital, Kommunikation mit den Anteilseignern und Anspruchshaltern)
- Wertorientierte Unternehmensführung (siehe Controlling, insbesondere Investitionscontrolling)
- steuerrechtliche Gründe (Stuttgarter Verfahren)