Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern.
Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen.