anschaffung
Eine Anschaffung im steuerlichen Sinn ist jeder entgeltliche Vorgang,
bei dem ein Wirtschaftsgut von einem Eigentümer auf einen anderen
übergeht.
Unentgeltliche Vorgänge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als
Anschaffung zu bewerten. So ist z.B. die Überführung eines Wirtschaftsgutes aus
dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein und der selben Person als Anschaffung anzusehen. Dies gilt
sowohl für die "normale" Entnahme aus einem Betrieb als auch für die Überführung ins
Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsaufgabe.
Eine Erbschaft
oder Schenkung
stellt keine Anschaffung dar. Jedoch ist dabei in Fällen der Spekulationsfrist
des § 23 EStG die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgebend.