baugenehmigung
Die in Deutschland Baugenehmigung genannte Bauerlaubnis oder Baubewilligung (vgl. z. B. BauO NRW § 75 Baugenehmigung und Baubeginn) ist die amtliche Erlaubnis zum Beginn eines Bauvorhabens (Gebäude bzw. sonstige Bauwerke). Die Baugenehmigung oder Bauerlaubnis ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Sie unterliegt in Deutschland neben den allgemeinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Baugesetzbuches insbesondere dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, wodurch sich Unterschiede ergeben können. Die landesrechtlichen Bestimmungen regeln die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, da die Kompetenz für die Gefahrenabwehr den einzelnen Bundesländern obliegt.
Eine Baugenehmigung ist auch für bestimmte Bauänderungen oder Abbruch erforderlich. Sie ist an der Baustelle sichtbar anzubringen. Erst dann darf mit Erdaushub und Bauarbeiten begonnen werden. Der Baubeginn und das Bauunternehmen ist der Behörde zu melden.
Vor dem Bauantrag kann man eine Bauanfrage bzw. Bauvoranfrage stellen, um z. B. die Zulässigkeit bestimmter Nutzungen zu erfahren. Wird ein Bauvorbescheid erlassen, ist die Baubehörde an diesen gebunden.
Eine Baugenehmigung wird nach einer bestimmten Zeit ungültig, wenn mit dem Bau nicht begonnen wird. Verlängerungen sind teilweise möglich. Eine Abweichung von genehmigten Plänen bedarf der erneuten Zustimmung der Behörde. Näheres regeln die entsprechenden Landesbauordnungen.
In den letzten Jahren besteht die Tendenz zur Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens. Dies zielt auf eine Einschränkung der Anzahl von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, aber auch die Verschlankung des Baugenehmigungsverfahrens durch die Einschränkung des Prüfumfanges (je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens). In einigen Bundesländern wurden Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt. Die Verantwortung der nicht zu prüfenden Bereiche liegt in diesen Fällen alleine bei Bauherrn und Planfertiger. Weiterhin gibt es die Variante, dass ein Vorhaben anzeigepflichtig ist, in welchem Fall die Behörde in einem bestimmten Zeitraum reagieren muss - ansonsten gilt das Vorhaben als genehmigt.