feuerversicherung Eine Feuerversicherung ist ein Versicherungsart, die durch Feuer entstandene Schäden ersetzt. Sie ist eine Sparte, die sowohl im Privatbereich, wie im

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Eine Feuerversicherung ist ein Versicherungsart, die durch Feuer entstandene Schäden ersetzt.

Sie ist eine Sparte, die sowohl im Privatbereich, wie im Unternehmensbereich notwendig ist. Hauptsächlich werden Immobilien gegen Brand versichert. Dabei ist es meist unerheblich, ob es sich um ein Elementarereignis, beispielsweise durch Blitzschlag oder ein technisches Gebrechen handelt. Schäden durch Brandstiftung werden zwar ersetzt, die Versicherung versucht sich aber an dem Brandstifter schadlos zu halten. Nur wenn der Eigentümer selbst der Brandstiftung überführt wird, ist die Versicherung leistungsfrei. Welche Indizien für die Annahme einer Brandstiftung vorliegen müssen, wurde nun von dem Landgericht Kölngeklärt.

Meist wird die Versicherung als Bündel mit anderen Sparten, wie Einbruch-, Haftpflicht-, Wasserschaden- oder anderen Versicherungen angeboten.

In einigen Gebieten Deutschlands waren früher Feuerversicherungen als staatliche Monopolversicherungen eingerichtet, die von Beamten verwaltet wurden. Ein Beispiel ist die Badische Feuerversicherung. Jedes Gebäude in Gebiet war zwangsversichert. Der Schutz umfasste im Beispielfall nicht nur Feuer, sondern auch so genannte Elementarschäden durch Hochwasser und Erdbeben. Diese Schäden sind bei den meisten Versicherern nicht versicherbar, weil z.B. bei einem großen Erdbeben so viele Kunden betroffen wären, dass Prämien und die üblichen Rücklagen und Rückversicherungen nicht ausreichen würden um die Schäden zu decken. Die staatliche Monopolgebäudeversicherung der DDR umfasste ebenfalls Elementarschäden, so dass die Kunden mit Altverträgen bei den Hochwasserereignissen 2002 an der Elbe abgesichert waren. Die Ereignisse bedeuteten für die Allianz AG, die die alte DDR-Versicherung aufgekauft hatte, einen Extremschaden, der aber rückversichert war.

Die Prämie richtet sich nach dem Schätzwert der Wiedererrichtung. Wird der Schätzwert vorher zu niedrig angesetzt, so kommt es zu einer Unterdeckung des Schadens und nur der prozentuelle Anteil des Schadens wird ausbezahlt.

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