herstellungskosten
Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem Handels- und Steuerrecht und beschreibt die Kosten, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts im eigenen Unternehmen anfallen. Der Begriff Herstellungskosten unterscheidet sich von dem in der Kosten- und Leistungsrechnung verwendeten Begriff Herstellkosten.
Im Bereich der Immobilienfinanzierung wird der Begriff Angemessene Herstellungskosten verwendet.
Diese Kosten sind Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung und für den Abzug nach § 10 e EStG.
- Baukosten (Maurer, Zimmerer, Klempner, Heizungsbauer, Tischler, Elektriker) = Rohbau & Innenausbau
- Architekt
- Hausanschlusskosten innerhalb des Grundstücks an den öffentlichen Kanal und ans Strom- und Gasnetz, Kanalanstichgebühr
- Kabelanschluss
- Kosten für Umzäunung oder "lebende Umzäunung" (Hecken, Büsche, Bäume an Grenze), wenn das Grundstück nicht unverhältnismäßig groß ist.
- Kosten für das Verlegen von Auslegeware auf Estrich (Teppichboden)
- Einbauküche incl. Spüle und Herd, Einbauschränke
- Bauplanungskosten
- Baumängelbeseitigung (auch wenn dies erst nach Fertigstellung geschieht.
- Entschädigungs- oder Abfindungszahlungen an Mieter/Pächter für vorzeitige Räumung zur Errichtung eines Gebäudes
- Fahrtkosten des Steuerpflichtigen zur Baustelle in tatsächlicher Höhe
- Prozesskosten, sofern sie als Folgekosten der Herstellungskosten sind
- Baugenehmigung