kapitalherabsetzung Eine Kapitalherabsetzung stellt den Gegensatz zur Kapitalerhöhung dar und bewirkt eine Verminderung des Eigenkapitals bzw. bei Kapitalgesellschaften eine Herabsetzung des Grundkapi

kapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung stellt den Gegensatz zur Kapitalerhöhung dar und bewirkt eine Verminderung des Eigenkapitals bzw. bei Kapitalgesellschaften eine Herabsetzung des Grundkapitals. Gleichbedeutend ist das Wort Kapitalschnitt. Eine Kapitalherabsetzung ist eine Kapitalmaßnahme.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung ist in §§ 222-228 AktG geregelt. Sie kann sowohl nominell als auch effektiv durchgeführt werden. Technisch geschieht dies in der Regel durch die Zusammenlegung von Aktien (z.B. im Verhältnis 10:1, d.h. aus 10 alten Stückaktien wird eine neue Stückaktie). Bei Aktien, die einen Nennbetrag besitzen, muss dieser herabgesetzt werden.

Für die Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung ist es notwendig, dass

  • die Hauptversammlung die Kapitalherabsetzung mit einer 3/4-Mehrheit beschließt,
  • der Zweck der Kapitalherabsetzung im Beschluss festgehalten wird,
  • der Kapitalherabsetzungsbeschluss in das Handelsregister eingetragen wird.

 

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