leasingnehmer
Da Privatpersonen als Leasingnehmer die Leasingraten nicht steuerlich geltend machen können, werden im privaten Bereich meist andere Finanzierungsarten gewählt. Insbesondere ist ein Bankkredit normalerweise wirtschaftlich sinnvoller. Allerdings sehen gerade Hersteller-Leasinggesellschaften im Privatleasing eine interessante Marketingmöglichkeit. Durch das Bewerben einer niedrigen Leasingrate wird dem potenziellen Kunden eine liquiditätsschonende Fahrzeugbeschaffung in Aussicht gestellt (manchmal aber auch nur vorgegaukelt).
Nach Meinung einiger Experten hat Privatleasing nur dann Sinn, wenn der Leasingnehmer von vorneherein die Rückgabe des Leasinggutes zum Vertragsende plant. Leasing kann für Privatleute aber auch dann interessant sein, wenn das Angebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Marketingmaßnahmen beinhaltet, die bei einer Barzahlung oder Finanzierung nicht verfügbar wären. Welches Angebot für private Kunden das günstigste ist (Leasing, Finanzierung Herstellerbank, Finanzierung Hausbank, Barkauf), lässt sich auf Grund der unerheblichen steuerlichen Aspekte relativ leicht durch Aufsummierung der Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, ggf. Abschlusszahlung) ermitteln. Besonders problematisch für Privatpersonen ist Leasing wegen der üblichen Restfälligkeitsklausel in KFZ-Leasingverträgen dann, wenn sie einen Unfall schuldhaft verursachen (z. B. durch Alkohol am Steuer) und die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht deckt. Der Leasingnehmer muss die gesamte noch fällige Summe vorzeitig auf einen Schlag bezahlen und kann sie nicht durch den Verkauf des zerstörten Fahrzeugs decken.