legitimation
Die Legitimation (lat. lex, "Gesetz"; Rechtfertigung) bezeichnet umgangssprachlich eine Erlaubnis eine Handlung durchzuführen. So gibt jemand eine mündliche oder schriftliche "Legitimation" als Beglaubigung oder Ermächtigung. Im juristischen Sinne ist die Legitimation eine Vollmacht, Beglaubigung oder einen Ausweis.