marktwert
Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert eines Wirtschaftsguts. Mit Erneuerung des BauGB 2004 insbesondere zu § 194 BauGB wurde klargestellt, dass der Begriff Verkehrswert synonym zu gebrauchen ist.
Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt.