mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die von einem Unternehmer anhand des Umsatzes bei erbrachten Leistungen an die Finanzbehörde im Inland abzuführen ist. Sie ist eine indirekte Steuer, weil sie wirtschaftlich betrachtet vom Endverbraucher getragen wird.
Besteuert werden dabei Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene Umsatzsteuer.
Im deutschen Sprachgebrauch (ausgenommen in der Schweiz) wird seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Dies folgt aus der Tatsache, dass das Umsatzsteuersystem in jenem Jahr auf ein Allphasennetto-System mit Vorsteuerabzug umgestellt wurde und somit nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet wird. Bezahlen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe jedoch dennoch der Endverbraucher. In der Schweiz wird die Umsatzsteuer seit ihrer Einführung im Jahre 1995, als sie die bisherige WUSt ablöste, stets nur als Mehrwertsteuer bezeichnet.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen und grundsätzlichen Einblick in die Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer lässt sich anhand verschiedener Kriterien wie folgt im Steuersystem einordnen: Sie ist eine indirekte Steuer, weil sie nicht durch den wirtschaftlich betroffenen Endverbraucher an die Finanzbehörde abgeführt wird, sondern durch einen Dritten, den Unternehmer als Steuerschuldner. Nach der gesetzestechnischen Ausgestaltung ist sie eine Verkehrsteuer, weil sie durch die Teilnahme am Leistungsaustauschverkehr ausgelöst wird: Der Wirtschaftsverkehr im Inland wird versteuert. (Ausnahme: § 21 Abs. 1 UStG ordnet in Deutschland an, dass die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung ist). Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung ist sie jedoch auch eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser das jeweilige Gut konsumiert. Hinsichtlich der Belastungberechnung ist sie eine Nettosteuer, weil bei Berechnung der Zahllast nur der Nettoumsatz erfasst wird. Schlussendlich handelt es sich um eine Gemeinschaftssteuer im Sinne der deutschen Finanzverfassung.
Eine Verbrauchsabgabe gilt seit dem Mittelalter als leicht zu erhebende und ertragreiche Steuer. Unter dem lateinischen Sammelbegriff teloneum entwickelten sich in den Städten die verschiedensten Verkehr- und Verbrauchsteuern. Vom 15. Jahrhundert an werden diese Einzelverbrauchsteuern „Akzisen“ genannt und die Idee einer umfassenden Generalakzise wird erst 1754/1755 von Graf Brühl ersonnen, der im Fürstentum Sachsen eine Generalkonsumakzise einführte, die einer modernen Umsatzsteuer glich. Auch in Bremen wurde von 1863 bis 1884 eine „allgemeine Umsatzsteuer“ erhoben.
In Deutschland führte der gewaltige Finanzbedarf im Ersten Weltkrieg 1916 zu einer reichseinheitlichen Stempelsteuer auf Warenlieferungen und 1918 zu einer Allphasen-Bruttoumsatzsteuer, die bis Ende 1967 beibehalten wurde. Der ursprüngliche Steuersatz von 0,5 Prozent stieg nach wiederholten Änderungen 1935 auf 2 Prozent, 1946 auf 3 Prozent und 1951 auf 4 Prozent an. 1967 wurde – im Rahmen der Harmonisierung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft der Übergang zum System der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug vollzogen.
Innerhalb der Europäischen Union ist die 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem vom 17. Mai 1977 eine wichtige Vorschrift zur weiteren Vereinheitlichung des Umsatzsteuerrechts. Diese Richtlinie bildet auch die Grundlage für die Berechnung der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft aus dem Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten. Sie enthält aus diesem Grunde umfassende Regelungen zur Abgrenzung der Umsätze und über die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer und legt außerdem den Umfang der Steuerbefreiungen für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest.
Mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind die Zölle und Einfuhrumsatzsteuern beim Warenverkehr innerhalb der Union fortgefallen.
- Enwicklung der Steuersätze in Deutschland
Die meisten Wirtschaftsgüter durchlaufen bis zum Endabnehmer eine Vielzahl von Phasen. Eine Ware wird in der Regel aus unterschiedlichsten Stoffen hergestellt, an einen Großhändler verkauft, der diese an einen Einzelhändler weiterveräußert, bis die Ware schlussendlich von diesem an den Endverbraucher abgegeben wird. Eine Umsatzbesteuerung kann in dieser Wertschöpfungskette allphasig (Anwendung auf jedes Stadium), mehrphasig (Anwendung auf einige, aber nicht alle Stadien) und einphasig (Anwendung auf nur einen Umsatzvorgang) sein.
Die Umsatzsteuer birgt, wie jede andere Steuerform auch, Vor- und Nachteile in sich. Schon 1973 führte der Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer aus: „Die meisten Verkehrsteuern einschließlich der Umsatzsteuer haben keinen tieferen Sinn als den, dem Staat Geld zu bringen“.
- Zeitliche Perspektive: Nicht zuletzt aufgrund des einfachen Erhebungsverfahrens ist die USt eine der schnellsten Möglichkeiten des Staates an Geld zu kommen. Es ist zugleich vorteilhaft eine periodische Kongruenz zwischen Markt und Fiskalfinanzierung herzustellen, die mess- und spürbar ist.
- Administrative Effizienz: Die USt ist eine aus Sicht des Staates (nicht der Unternehmen) bürokratiearme Abgabe, die keiner Erhebungsverwaltung bedarf und sich auf Aufsicht beschränken lässt. Damit kommt vom Geld des Steuerzahlers mehr den Finanzierungszwecken zugute und ermöglicht eine maßvolle Steuerbelastung. Die Bürokratie, die der Staat einspart, ist dafür jedoch in den Unternehmen um so höher, da diese alle einzeln ihre Umsatzsteuer abrechnen müssen. Insbesondere für kleine Unternehmen ist das eine im Verhältnis starke Belastung. Laut einem Bericht auf heise online hat die Einführung der Mehrwertsteuer in den späten 1960er Jahren zur Gründung der DATEV geführt.
- Selbststeuerung durch das Steuersubjekt: Die USt ermöglicht dem effektiv steuerbelasteten Endabnehmer eine Steuerung der Eigenbelastung, die bei direkten Steuern nicht möglich ist. Wenn er mehr Güter am Markt abnimmt, wird er stärker belastet, wenn er weniger in Anspruch nimmt, wird er proportional schwächer belastet.
- Kein Adaptiver Steuersatz: Der zugrundegelegte Steuersatz richtet sich nur nach dem konsumierten Gut, nicht nach dem Abnehmer. Somit ist es über die Mehrwertsteuer nicht möglich, einen sozialen Ausgleich zu schaffen, wie dies etwa über die Einkommensteuer geschieht. Hinzu kommt, dass niedrige Einkommen und Familien mit Kindern statistisch einen höheren Anteil des Einkommens in den direkten Konsum fließen lassen und damit über die Mehrwertsteuer überproportional belastet werden.
- Auswirkung auf den Im- und Export: Die USt gilt nur innerhalb des jeweiligen Landes, sie wird also nicht für Exportprodukte erhoben. D. h. in der Praxis, dass das gesamte Exportvolumen nicht über die Mehrwertsteuer zur Staatsfinanzierung beiträgt. Importprodukte dagegen unterliegen der Umsatzsteuer. Je mehr sich ein Staat also über die USt finanziert, um so mehr unterstützt er den eigenen Export und schützt sich gleichzeitig vor Importen.
- Konsumsteuer im Vergleich zur Faktorbesteuerung Die USt besteuert das Konsumprodukt also das Endprodukt des Produktionsprozesses. Die Lohnsteuer und die LNK (Lohnnebenkosten) dagegen verteuern die Produktentstehung, also die Produktionsfaktoren. Je nach der Schwerpunktsetzung haben die beiden Besteuerungsarten unterschiedliche Auswirkungen auf die Produktivkräfte einer Volkswirtschaft. Da die Arbeitskosten dadurch stark beeinflusst werden, hängt letzten Endes auch die Arbeitslosigkeit von der Wahl der Besteuerung und Abgabenerhebung ab.