sparkasse
In Deutschland sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute nach § 1 Kreditwesengesetz (KWG), die auf Grund der Sparkassengesetze der Bundesländer und der dazu für jede einzelne Sparkasse erlassenen Satzung Bankgeschäfte betreiben.
Die Bezeichnung Sparkasse ist nach § 40 KWG gesetzlich geschützt.