stammkapital
Als Stammkapital bezeichnet man die bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Einlage. Es ist zu unterscheiden vom Grundkapital, das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft aufzubringen ist.
Bei GmbHs in Deutschland muss das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen. Bei mehreren Gesellschaftern muss jeder mindestens ein Viertel seiner Stammeinlage erbringen, wobei die Summe dieser Einlagen mindestens die Hälfte des gesamten Stammkapitals ergeben muss (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Haftung ist nicht auf das Stammkapital beschränkt.
Ein landläufiger Irrtum besteht darin zu glauben, beim Stammkapital handele es sich um eine Art "Sicherungseinlage". Tatsächlich kann das eingezahlte Kapital nach notarieller Prüfung für Ausgaben der Gesellschaft im Rahmen des Unternehmenszweckes verwendet werden. Tritt ein Gesellschafter vor der vollständigen Erbringung seines Teils aus, wird die Haftung von den restlichen Gesellschaftern übernommen.
Da der Europäische Gerichtshof in einigen Entscheidungen wiederholt die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und die Anwendung der Rechtsvorschriften des Gründungsstaates von Kapitalgesellschaften bestätigt hat, ist es in Deutschland zu einer Gründungswelle von Niederlassungen so genannter private company limited by shares nach britischem Recht, kurz "Limited", gekommen, deren Mindeststammkapital nur 1 britisches Pfund beträgt.
Um die deutsche GmbH im internationalen Wettbewerb der Rechtsformen zu stärken und Neugründungen von Unternehmen zu erleichtern, hat es mehrere Versuche gegeben, die Höhe des Stammkapitals im GmbHG zu senken. In der letzten Legislaturperiode scheiterte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Stammkapital auf 10.000 EUR zu senken.
Am 1. Februar 2006 wurde eine Gesetzesinitiative des nordrhein-westfälischen Justizministeriums für ein "Gesetz zur Vereinfachung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GVGG)" veröffentlicht, das in einen Referentenentwurf einfließen soll, nach der künftig eine "Basisgesellschaft mit beschränkter Haftung" (BGmbH) als Sonderform der GmbH eingeführt werden könnte. Das Stammkapital soll 2.500,- EUR betragen, die voll eingezahlt werden müssen.