transaktion
Als Transaktion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine gegenseitige Übertragung von Verfügungsrechten an Gütern oder Dienstleistungen. Hierbei fallen üblicherweise Transaktionskosten an.
In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann zustande kommt, wenn beide Transaktionspartner sich einen Vorteil von ihr versprechen.
es lassen sich fünf Transaktionsarten unterscheiden:
- Gut gegen Gut: Realtausch / Naturaltausch
- Gut gegen Forderung: Kauf / Verkauf von Gütern
- Forderung gegen Forderung: Kauf / Verkauf von Forderungen (auch Kredittilgung, Umschuldung usw.)
- Gut gegen Transfer: Realtransfer / Realschenkung
- Forderung gegen Transfer: Forderungstransfer / -Schenkung (auch Steuerzahlungen, Subventionen, Renten, Kindergeld, staatliche Transferzahlungen)
Geld ist in der Volkswirtschaftslehre kein Gut, sondern immer eine Forderung oder eine Verbindlichkeit.